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    Contracting – Wärme – Energie GmbH

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    Kundeninformation zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) 2023

    Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

    Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

    Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (beruhend auf den Daten des Vorjahresverbrauchs) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für Fernwärme 9,5 Cent/kWh.

    Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

    Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

    Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie unter anderem auf der Website www.sparenwasgeht.de .

    Weitergehende Informationen zur Wärmepreisbremse finden Sie unter anderem auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

    Das BMWK veröffentlicht jeweils aktuelle FAQs zum Thema (www.bmwk.de).

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