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    Contracting – Wärme – Energie GmbH

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    WärmeLV

    Die Wärmelieferungsverordnung regelt vor allem, unter welchen Bedingungen es einem Vermieter gestattet ist, sein vermietetes Wohngebäude von der Eigenversorgung (der Vermieter besitzt und betreibt die Heizstation und trägt die Investitionskosten selbst) auf eine Contracting-Lösung (der Contractor besitzt und betreibt die Heizstation; die Investitionskosten werden auf die Mieter umgelegt) umstellen darf.

    Im Grundsatz muss bei der Umstellung der Nachweis erbracht werden, dass Kosten für die Mieter nicht höher sind als vorher. Dazu gibt das Gesetz eine Vergleichsrechnung vor, welche der neue Contractor durchführen muss – im Idealfall sind die Effizienzsteigerungen der neuen Anlage so groß, dass sie die Investitionskosten der neuen Anlage übersteigen.

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    CWE Contracting-Wärme-Energie GmbH
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